Blitzer und Führerschein

Sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich ist die Fahrerlaubnis und damit der Führerschein ein unerlässliches Element im mobilen und flexiblen Zeitalter. Insbesondere durch die Umstellung auf das neue Punktesystem ist jede Eintragung in das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg mit Vorsicht zu genießen. Unabhängige Verjährungsfristen bzw. Punkteverfallfristen führen dazu, dass sich über die Jahre 8 Punkte und mehr ansammeln können und schlussendlich ein Fahrverbot bevorsteht. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Verjährungsfristen seit der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs:

Eintragungen mit 1 Punkte
= Verjährung nach 2,5 Jahren

Eintragungen mit 2 Punkten
= Verjährung nach 5 Jahren

Eintragungen mit 3 Punkten
= Verjährung nach 10 Jahren

Aber auch eine einzige Unachtsamkeit kann bei deutlicher Überschreitung der Geschwindigkeit oder Unterschreitung des notwendigen Sicherheitsabstandes, neben einem hohen Bußgeld, zu einem Fahrverbot von mindestens einen Monat führen. Dies gilt ebenfalls für den sog. Rotampelverstoß oder dem rücksichtslosen Fahren im Straßenverkehr (bspw. Nötigung im Straßenverkehr). Aber auch Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr können den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben, die auf der Maßregelungsseite neben der Geldstrafe oder der Bewährungsstrafe einhergehen. Ein weiterer Entziehungsgrund kann auch der Konsum von weichen (u.a. Marihuana – Haschisch) oder harten Drogen (u.a. Ektasie; Kokain – Cocain – Crack; Crystal Meth; Speed; Heroin) sowie der regelmäßige bzw. übermäßige Konsum von Alkohol, der sich unmittelbar auf die Fahrerlaubnis auswirkt, auch wenn zu diesem Zeitpunkt kein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt wurde.

Die Verteidigung im Ordnungswidrigkeits- (Bußgeldverfahren) und Verwaltungsverfahren ist mithin weit gefächert. Primär geprägt ist es von einer detaillierten Auseinandersetzung mit den zahlreichen Blitzgeräten, die den häufigsten Fall eines Ordnungswidrigkeitsverstoßes darstellen und die unterschiedlichste Messmethoden verwenden, um die Geschwindigkeit, den Abstand oder Rotlichtverstoß zu bestimmen. Die Messgeräte sind zahlreich und sowohl im mobilen als auch stationären Bereich nutzbar. Zu nennen sind insbesondere bei

Abstandsmessungen: CG-P50E; VSTP; VKS 3.0 und 3.01
Ampelblitzern: Multanova Multastar C
Lasermessungen: Riegl LR90-235P, RIEGL FG21-P, LEIVTEC XV2, LEIVTEC XV3, Laser Patrol, LTI 20.20 TS/KM, PoliScan Speed, TraffiPatrol, LAVEG
Radaranlagen: Multanova 6f Digital, Traffipax Speedophot, M5 Radar, Traffipax Micro-Speed 09
Lichtschrankenmessung: ESO ES 1.0, ESO ES 3.0, ESO µP 80
Nachfahrmessungen: ProViDa ViDistA
Induktions- und Piezomessung: Truvelo M4², Traffipax Traffiphot S, Traffipax Traffistar S
330, VDS M5 Speed, Traffipax TraffiStar S 540

Erfahrungsgemäß ist eine zeitnahe Beauftragung eines Rechtsanwalts wesentlich für die Beeinflussung des Verfahrensgangs und Verfahrensausgangs. Hier werden die wichtigsten Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt, die in einem späteren Verfahrensabschnitt unter Umständen nicht mehr nachgeholt werden können. Insbesondere bei Erhalt eines Anhörungsbogens oder spätestens bei Empfang des Bußgeldbescheides sollte eine Konsultierung erfolgen, um insbesondere den Erfolg des Einspruchs im Vorfeld abzuschätzen.

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