Arbeitsrecht
Die Kanzlei Knopke berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen außergerichtlichen und gerichtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit vor allem in der Beratung rund um die
- Begründung,
- Aufhebung,
- Abwicklung und
- Kündigung
von Arbeitsverhältnissen.
Das Leistungsspektrum im arbeitsrechtlichen Bereich umfasst vor allem
- den Kündigungsschutz (Kündigung, Kündigungsschutzklage),
- die Erstellung, Überprüfung und Forderung von Arbeitszeugnissen (einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis),
- die Prüfung von arbeitsrechtlichen Abmahnungen,
- das Mobbing im Arbeitsalltag,
- die Durchsetzung und Abwehr von Entgeltrückständen (Arbeitsvergütung, Gehalt),
- den Mutterschutz (Schwangerschaft) und die Elternzeit,
- die Vertragsgestaltung und Vertragsüberprüfung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen (u.a. die Anwendung und Konformität mir dem einschlägigen Tarifrecht und der Betriebsvereinbarung),
- den Arbeitsschutz,
- die Urlaubsansprüche,
- die Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen,
- den Anspruch auf Abfindung,
- das Arbeitsrecht im Krankenhaus.