Personenschadensrecht

Ein Unfall oder eine Verletzung kann das Leben von einem Moment auf den anderen grundlegend verändern. Neben den gesundheitlichen Folgen stehen Betroffene häufig vor erheblichen finanziellen und rechtlichen Herausforderungen. In solchen Situationen stellt sich schnell die Frage, welche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen und wie diese gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung durchgesetzt werden können.

Das Personenschadensrecht umfasst alle rechtlichen Ansprüche, die entstehen, wenn ein Mensch durch das Verhalten eines anderen körperlich oder gesundheitlich geschädigt wird. Häufig entstehen Personenschäden nach Verkehrsunfällen, Behandlungsfehlern, Arbeitsunfällen, Gewalttaten oder sonstigen Pflichtverletzungen. Betroffene haben in vielen Fällen Anspruch auf Schmerzensgeld und umfassenden Schadensersatz. Ziel des Personenschadensrechts ist es, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Schadens so weit wie möglich auszugleichen.

Ansprüche nach einem Personenschaden

Nach einer Verletzung können verschiedene Schadenspositionen geltend gemacht werden, insbesondere:

  • Schmerzensgeld für körperliche und seelische Beeinträchtigungen

  • Verdienstausfall, wenn aufgrund der Verletzung nicht gearbeitet werden kann

  • Haushaltsführungsschaden, wenn Tätigkeiten im Haushalt nicht mehr möglich sind

  • Behandlungs- und Pflegekosten

  • Kosten für Rehabilitation oder Hilfsmittel

  • vermehrte Bedürfnisse aufgrund dauerhafter gesundheitlicher Einschränkungen

Auch Angehörige eines Verstorbenen können Ansprüche haben, beispielsweise im Falle eines tödlichen Unfalls, u. a. in Form des Hinterbliebenengeldes.

Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld

Die Regulierung eines Personenschadens ist häufig komplex. Neben dem Schädiger sind meist Haftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften oder Rentenversicherungsträger beteiligt. Eine vollständige Durchsetzung der Ansprüche erfordert daher häufig eine sorgfältige rechtliche, medizinische und wirtschaftliche Bewertung des Schadens.

Wir unterstützen Sie dabei,

  • Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche vollständig zu ermitteln,

  • gegenüber Versicherungen oder sonstigen Dritten durchzusetzen und

  • Ihre Rechte außergerichtlich sowie gerichtlich konsequent zu vertreten.

Ziel ist eine umfassende und faire Entschädigung für den erlittenen Personenschaden.

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