Medizin- und Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht als Teilbereich des Medizinrechts befasst sich mit allen Sachverhalten, in denen Ärzte, Kliniken und Krankenhäuser ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber den Patienten nicht nachgekommen sind.

Zu den Sorgfaltspflichtenverstößen zählen u.a.

  • Behandlungsfehler,
  • Kunstfehler,
  • Aufklärungsfehler,
  • Diagnosefehler,
  • Beratungsfehler,
  • Therapiefehler und
  • Organisationsfehler

Dabei berühren die Folgen ärztlicher Fehlbehandlungen in ihrer negativen Konsequenz zahlreiche Bereiche Ihrer privaten und beruflichen Lebenssphäre. Um einen gerechten Ausgleich Ihrer Schädigung zu kompensieren, bedarf es einer detaillierten medizinischen und juristischen Auf- und Vorbereitung. Auf diesem Weg begleite ich Sie mittels ärztlicher Gutachter und rechtlicher Fachkunde, um Ihnen schon im außergerichtlichen Bereich zum gewünschten Erfolg zu verhelfen und vorab die möglichen Prozessrisiken eines gerichtlichen Verfahrens mit Ihnen zu beleuchten. Somit werden auch schon im vorbereiteten Verfahren die Weichen für eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung als ultima ratio gesetzt, um Ihnen u.a.

  • das zustehende Schmerzensgeld,
  • den Verdienstausfall,
  • die vermehrten Bedürfnisse,
  • den Unterhaltsschaden und/oder
  • einen Haushaltsführungsschaden

zu ermöglichen.

Aber auch in den Bereichen der Prävention stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite; so beispielweise bei Fragen zu Organspenden, zum Organspendenausweis, zur Patientenverfügung oder Sterbehilfe.

Wie sieht die Zusammenarbeit aus?

Oberste Priorität gegenüber Ihnen hat die Transparenz. Jeder Schritt wird mit Ihnen besprochen, ausführlich erläutert und analysiert, denn nur in einer engen Zusammenarbeit ist eine lückenlose Sachverhaltsaufklärung und rechtliche sowie medizinische Nachprüfung möglich. Dabei werden medizinische Vorgutachten eingeholt, um die möglichen Prozessrisiken in Ihrem Einzelfall vorab zu ermitteln und das rechtliche Vorgehen darauf abzustimmen.

Im Einzelnen werden speziell im Arzthaftungsrecht

  • die Behandlungs- bzw. Patientenunterlagen bei vor-, mit- und nachbehandelnden Ärzten und Kliniken angefordert,
  • die Behandlungsunterlagen in rechtlicher und medizinischer Hinsicht durchgearbeitet,
  • in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachmedizinern der Sachverhalt vorab in medizinischer Hinsicht überprüft,
  • mit den Ärzten und Kliniken korrespondiert und über das Schmerzensgeld und den Schadenersatz außergerichtlich verhandelt,
  • als ultima ratio der Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch bei Gericht durchzusetzen,
  • die voraussichtlichen Kosten mit Ihnen besprochen.

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