Vertragsrecht


Das allgemeine Vertragsrecht umfasst diejenigen Regelungen, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln. Somit gelten diese Regelungen beispielsweise für Kaufverträge, Werkverträge und Mietverträge. Dahingehend stellen sich im Vertragsrecht oft folgende Fragen:

  • Ist der Vertrag wirksam zustande gekommen?
  • Wie ist eine bestimmte Vertragsklausel auszulegen bzw. ist diese wirksam in den Vertrag aufgenommen?
  • Welche Rechte können aus dem Vertrag geltend gemacht werden?
  • Sind bestimmte Rechte abdingbar?
  • Ist ein vorzeitiges Lösen vom Vertrag möglich?

Diesbezüglich umfasst die Kanzleitätigkeit im Vertragsrecht sowohl die Erstellung als auch die Prüfung von Verträgen, sowie ebenfalls die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus den Verträgen.

Schwerpunktmäßig sind folgende Vertragsarten von der Kanzleitätigkeit umfasst:

  • Kaufvertrag

Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen (insb. Autokauf), Sachmängelbeseitigung, Gewährleistung, Nacherfüllung, Ersatzlieferung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz, Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache, Garantie, Verzugsschaden, Online-Kauf, Fernabsatzvertrag, Widerruf, Aufwendungsersatz, Vollstreckung titulierter Ansprüche

  • Werkvertrag

Erstellung und Prüfung von Werkverträgen, Werkmängelbeseitigung, Gewährleistung, Nacherfüllung, Selbstvornahme, Aufwendungsersatz, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Anspruch auf Werklohn und Abnahme, Verzugsschaden, Garantie, Vollstreckung titulierter Ansprüche

  • Mietvertrag

Erstellung und Prüfung von Mietverträgen (weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Kategorie "<href="https://www.ra-knopke.de/mietrecht/">Rechtsgebiete - Mietrecht")

  • Bauvertrag, Bauträgervertrag, Immobilienkaufvertrag, Grundstückskaufvertrag

Erstellung und Prüfung von Bauverträgen, Bauträgerverträgen, Immobilienkaufverträgen, Grundstückskaufverträgen

  • Arbeitsvertrag

Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen (weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Kategorie "Rechtsgebiete - Arbeitsrecht")

  • Verträge für Heilberufe

Erstellung und Prüfung von Verträgen bzgl. Praxisgründungen, Kauf und Verkauf von Arztpraxen (Praxisabgabe und Praxisübernahme), Eintritt und Austritt in oder aus Arztpraxen, Vertragsgestaltung für Gemeinschaftspraxen, Kooperationen niedergelassener Heilberufe mit Krankenhäusern, Arbeitsrecht der Heilberufe (weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Kategorie "Rechtsgebiete - Arbeitsrecht"), Mietverträge für Praxen (weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Kategorie "Rechtsgebiete - Mietrecht")

Weitere Kompetenzen

Personenschadensrecht
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Arbeitsrecht
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Medizin- und Arzthaftungsrecht
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Sozialrecht
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Verkehrsunfall
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Blitzer und Führerschein
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