Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht als ein Teilbereich des Zivilrechts umfasst im Wesentlichen den Abschluss und Bestand eines gesetzlichen (sog. Pflichtversicherung) oder privaten Versicherungsvertrages (sog. Individualversicherung) und ist in erster Linie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt; weitere Regelungen enthalten u.a. das Pflichtversicherungsrecht (PflVG), die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Dabei dient das Versicherungswesen dem Hauptzweck, wirtschaftliche Risiken des Einzelnen gegen eine vergleichsweise niedrige Prämienzahlung auf die jeweilige Versicherung zu übertragen.

Das Versicherungsrecht umfasst dabei folgende Bereiche:

  • Sachversicherungsrecht
    (insb. Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäcksversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung)
  • Personenversicherung
    (insb. Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Haftpflichtversicherung
    (insb. private Haftpflichtversicherung, betriebliche Haftpflichtversicherung,
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kreditversicherung
  • Transport- und Speditionsversicherungsrecht

Die enorme Relevanz dieses Rechtsgebietes zeigt sich anhand der bestehenden Versicherungsverträge in Deutschland: Im Jahr 2013 existierten ca. 460 Mio. Versicherungsverträge bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 80,5 Mio. Menschen.

 

Wie kann es zu Streitigkeiten im Versicherungsvertragsverhältnis kommen?

Hauptstreitpunkte sind zumeist die Anfechtung, Kündigung, der Rücktritt, Widerruf, die Vertragsanpassung und Vertragsänderung des Versicherungsvertrages. Ferner ergeben sich häufig Streitigkeiten bezüglich des Umfangs des Versicherungsschutzes, d.h. bzgl. der Auslegung und Wirksamkeit der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB; speziell auch bei den AKB, AHB und ARB); zumeist wenn das Schadensereignis eingetreten ist, die Versicherung aber eine Schadensregulierung verweigert.

Des Weiteren können sich Streitigkeiten bei der Erfüllung von Vertragspflichten ergeben, wozu insbesondere Auskunfts-, Anzeige- und Informationsobliegenheiten gehören. Aber auch bei Eintritt eines Versicherungsfalls können Obliegenheitspflichten zur rechtlichen Auseinandersetzung führen, wenn bspw. die Versicherung eine Leistungskürzung vornimmt oder sogar die Versicherungsleistung verweigert. Dabei beruft sich das einzelne Versicherungsunternehmen zumeist auf eine Obliegenheitsverletzung, insbesondere aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeifügung eines Versicherungsfalls.

Schlussendlich kann auch eine Falschberatung durch einen Versicherungsvermittler bei Abschluss eines Versicherungsvertrages zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führen.

 

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