Verkehrsunfall

Die typischen Folgen von Verkehrsunfällen oder Strafdelikten (zum Strafrecht) sind Sachschäden (sog. materieller Schaden) oder Personenschäden (sog. immaterieller Schaden), die es im Nachhinein zu regulieren gilt.

Die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen

Insbesondere bei Verkehrsunfällen (sog. Unfallregulierung) bedarf es zumeist einer umfassenden Schadensregulierung.

So fallen oft Reparaturkosten am Fahrzeug (im Extremfall ein wirtschaftlicher, technischer oder unechter Totalschaden), Sachverständigenkosten aufgrund von erstellten Unfall- oder Schadensgutachten, Kosten bzgl. des Nutzungsausfalls des beschädigten Fahrzeugs, Wertminderungen, Kosten für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges (Ersatzbeschaffungskosten/Wiederbeschaffungskosten), höhere Prämien bei Haftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen an. Die Durchsetzung von Schadensansprüchen bei Verkehrsunfällen kann sowohl beim Halter des Kraftfahrzeuges (sog. Halterhaftung) als auch beim Fahrzeugführer (sog. Fahrerhaftung) wie auch bei der einschlägigen Haftpflichtversicherung erfolgen.

Aber auch in personeller Hinsicht können sich z.B. Kosten aufgrund der Heilbehandlung oder Verdienstausfalls anhäufen. So geht mit einer durchzuführenden Schadensregulierung ein evtl. Schmerzensgeld (häufig durch erlittenes Schleudertraume oder Verstauchungen der Halswirbelsäule), ein Haushaltsführungsschaden oder die Kompensation durch vermehrte Bedürfnisse einher. Jedoch ist in vielen Fällen eine private Regulierung mit Hindernissen und Hürden verbunden, wenn der Unfallgegner oder die Versicherung den Ausgleich der verursachten Schäden verweigert.

Aus der nachstehenden und nicht abschließenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Schadenspositionen ausgleichsfähig sind:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Wertminderungen
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Verdienstausfall
  • Rechtsanwaltskosten
  • Unkostenpauschalen
  • Abschleppkosten
  • Kaskoschaden
  • An- und Abmeldekosten
  • Entsorgungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Heilbehandlungskosten
  • vermehrte Bedürfnisse
  • Haushaltsführungsschaden
  • Beerdigungskosten
  • Erwerbsschaden
  • Rentenausgleich (Geldrente/Kapitalabfindung)

Diesbezüglich stehe ich Ihnen im Sach- und Personenschadensrecht beratend und agierend zur Seite, um Ihren Anspruch sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich durchzusetzen bzw. bei einer Inanspruchnahme abzuwehren.

Weitere Kompetenzen

Personenschadensrecht
Personenschcadensrecht

Sozialrecht
Sozialrecht

Medizin- und Arzthaftungsrecht
Medizin- und Arzthaftungsrecht

Vertragsrecht
Vertragsrecht

Versicherungsrecht
Versicherungsrecht

Blitzer und Führerschein
Blitzer- und Führerscheinsrecht

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Strafrecht
Strafrecht